Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das „Happy, Holy & Confident Live“ in der Olympiahalle München
§ 1 Veranstalterin, Ort und Einbeziehung externer Regelwerke
Veranstalterin ist die Laura Seiler Life Coaching GmbH, Sophienstraße 25, 10178 Berlin. Das Event findet am 11. April 2025 in der Olympiahalle München, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München, statt. Mit dem Ticketkauf oder dem Betreten des Geländes erkennen die Besucher:innen diese AGB sowie die Hausordnung der Olympiapark München GmbH (OMG) und die Olympiapark-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung als Vertragsbestandteil an; diese Regelwerke gehen bei Widersprüchen vor.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungsinhalt und Altersvorgabe
Der (Teilnahme-)Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung (E-Ticket/QR) zustande. Leistungsinhalt ist die einmalige Teilnahme am Live-Event; Änderungen im Ablauf, in der Besetzung und in den Zeiten sind zulässig, solange der Gesamtcharakter gewahrt bleibt. Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet; ein amtlicher Ausweis ist auf Verlangen beim Einlass vorzuzeigen.
§ 3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit spezifischem Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ticketkäufe sind verbindlich und von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen; hiervon unberührt bleiben die Regelungen in § 11.
§ 4 Ticketvertrieb, Preise und Zahlungen
Tickets sind ausschließlich über www.lauraseiler.com oder ausdrücklich benannte Vorverkaufsstellen erhältlich. Alle Preise sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis ist mit Vertragsschluss fällig. E-Tickets sind Wertdokumente; Zutritt erhält nur die zuerst vorgelegte, gültig verifizierte Zutrittsberechtigung.
§ 5 Übertragbarkeit, Sekundärmarkt und Missbrauch
Tickets sind nicht personalisiert, übertragbar und gelten nur für den aufgedruckten Veranstaltungstag; eine Weitergabe darf höchstens zum Nennwert zuzüglich beim Erstkauf tatsächlich angefallener Originalgebühren erfolgen. Ein gewerblicher Weiterverkauf, Bot-Käufe, Mehrfachkonten und der Vertrieb über Sekundärmärkte (z. B. Reseller-Börsen) sind untersagt. Die Veranstalterin kann entsprechende Bestellungen stornieren, Tickets sperren und den Zutritt verweigern; Erstattungsansprüche bestehen nicht.
Die Anzahl der Tickets kann pro Käufer:in begrenzt werden.
§ 6 Zutritt, Wiedereinlass und Platzsystem
Der Zutritt ist nur mit gültigem E-Ticket zulässig; dieses ist während des Aufenthalts mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte erlischt die Gültigkeit des Tickets, sofern keine Re-Entry-Berechtigung (z. B. Re-Entry-Karte/Bändchen) zusammen mit dem Originalticket ausgegeben wurde.
Es kann eine Platzzuweisung geben. Aus Sicherheitsgründen kann im Falle der Platzzuweisung, die Platzzuweisung jederzeit geändert werden.
Die unbefugte Weitergabe oder Manipulation von Tickets oder Re-Entry-Berechtigungen (z.B. Re Entry Karte/Bändchen) kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
§ 7 Sicherheitskontrollen und Zutrittsverweigerung
Die Besucher:innen unterziehen sich Einlass- und Taschenkontrollen; bei Verweigerung ist der Zutritt zu versagen. Der Zutritt oder Verbleib kann insbesondere verweigert werden bei Alkohol-/Drogeneinfluss, Gewalt- oder Störabsicht, Mitführen verbotener Gegenstände, Verdacht ansteckender Erkrankungen, behördlichen Auflagen oder bestehendem Hausverbot.
§ 8 Verbotene Gegenstände
Die Mitnahme verbotener Gegenstände richtet sich nach der OMG-Hausordnung und der Olympiapark-Verordnung. Hierzu gehören insbesondere Waffen, Pyrotechnik, Laserpointer, Megafone, sperrige Gegenstände (z. B. Leitern, Hocker, Koffer, Kinderwagen), Glas/Dosen, übergroße Fahnenstangen, großflächige Spruchbänder, Drogen, sowie Lebensmittel (Ausnahmen u. a. Babynahrung und medizinisch Erforderliches mit Attest).
Tiere sind nicht erlaubt; Blinden-/Assistenzhunde können nach vorheriger Abstimmung zugelassen werden
§ 9 Verhalten, Rauch-/Alkoholvorgaben und Evakuierung
Die Besucher:innen verhalten sich so, dass andere nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden; Durchsagen und Weisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals sind zu befolgen. Es gilt ein Rauchverbot, einschließlich E-Zigaretten. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt; Ausschank- oder Konsumverbote können sich aus Hausordnung oder Behördenauflagen ergeben.
Im Räumungsfall sind Anweisungen unverzüglich zu befolgen; abgegebene Gegenstände werden regelmäßig erst nach Aufhebung der Räumung ausgehändigt.
Bei Verstößen diese AGB oder die Hausordnung ist die Veranstalterin berechtigt, die Besucher:innen von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises. Weitere Schadenersatzansprüche der Veranstalterin bleiben unberührt.
§ 10 Private Aufnahmen, Profi-Equipment und Live-Übertragungen
Die Veranstalterin gestattet private Foto- und Kurzvideoaufnahmen mit handelsüblichen Smartphones ausschließlich für den privaten Gebrauch, solange Sicherheitsinteressen, Rechte Dritter (insb. Persönlichkeitsrecht) und Bühnen-/Sicherheitszonen nicht beeinträchtigt werden.
Professionelle Foto-/Video-/Audioausrüstung, Stative, Wechselobjektive, Drohnen und Live-Streaming sind (ohne vorherige schriftliche Zustimmung) untersagt. Gewerbliche Aufnahmen und Veröffentlichungen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Veranstalterin gestattet.
§ 11 Programmänderung, Verlegung, Ausfall und höhere Gewalt
Programm-, Besetzungs- oder Zeitänderungen berechtigen nicht zur Minderung oder Rücktritt, solange der Gesamtcharakter des Events gewahrt bleibt. Bei Verlegung (Datum/Uhrzeit/Location innerhalb des Olympiaparks) behalten Tickets grundsätzlich Gültigkeit; bei objektiver Unzumutbarkeit kann die Rückabwicklung zum Nennwert verlangt werden. Bei Absage aus höherer Gewalt, Sicherheitsgründen oder behördlicher Untersagung wird der Ticketnennwert abzüglich Vorverkaufs-/Systemgebühren erstattet; Reise-, Übernachtungs- und sonstige Aufwendungen werden nicht ersetzt. Bei Abbruch nach Beginn ist eine (Teil-)Erstattung ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
§ 12 Bild-/Tonaufnahmen der Veranstalterin (KUG/DSGVO)
In der Veranstaltungsstätte sind aus Sicherheitsgründen Web-/Videokameras installiert.
Die Veranstalterin und von ihr beauftragte Dritte fertigen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen an und dürfen diese zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zur Dokumentation, Berichterstattung, PR, Werbung und Streaming nutzen, vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, ohne Vergütungspflicht. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der §§ 22, 23 KUG und auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Betroffenenrechte können unter datenschutz@lauraseiler.com geltend gemacht werden; weitere Informationen enthält www.lauraseiler.com/datenschutz.
§ 13 Gesundheit, Lautstärke und Eigenverantwortung
Die Besucher:innen tragen Eigenverantwortung für angemessene Kleidung, Witterungs- und Sonnenschutz. Aufgrund erhöhter Lautstärke wird die Nutzung von Gehörschutz empfohlen.
Bei behördlichen Auflagen (z. B. pandemiebedingt) behält sich der Veranstalter vor, weitere Zutrittsvoraussetzungen (z.B. Tests oder Maskenpflicht) zu erlassen. Bei Verstößen kann der Zutritt verweigert oder Besuchende vom Gelände verwiesen werden.
§ 14 Haftung
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen haftet die Veranstalterin nicht für Schäden die durch einfach Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Veranstalterin haftet nicht für Verluste oder Diebstähle von Besuchereigentum, für Schäden durch Dritte und für Fälle höherer Gewalt; zwingende Vorschriften bleiben unberührt.
Soweit die Haftung der Veranstalterin nach dem vorherstehendem Absatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 15 Barrierefreiheit
Barrierefreie Bereiche sind vorhanden, jedoch kontingentiert. Wir bitten Besucher:innen mit besonderen Bedürfnissen die Veranstalterin rechtzeitig vor der Veranstaltung unter hello@lauraseiler.com zu kontaktieren.
§ 16 Anwendbares Recht , Online Streitbeilegung
Auf die AGB und ein etwaiges Rechtsverhältnis zwischen uns und den jeweiligen NutzerInnen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Berlin; gesetzliche Gerichtsstände bei Verbrauchern bleiben unberührt.
Nach geltendem Recht sind wir ferner verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Wir weisen aber darauf hin, dass wir weder dazu verpflichtet noch bereit sind, uns an dem Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der AGB und des betroffenen Rechtsverhältnisses im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung bezweckt war, am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall einer Regelungslücke.
